Die neuen Bases und Typen der Sozialversicherung im Jahr 2023 (2024)

Einführung

Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 wurden die Höchstgrenzen für die Beitragsbemessungsgrenze im allgemeinen System auf 4.495,50 Euro pro Monat und das Minimum auf 1.260 Euro/Monat festgelegt. Diese Änderungen gehen auf die Anpassung der Verordnung PCM/74/2023 vom 30. Januar an die neuen Beträge des Mindestlohns 2023 zurück.

Neuerungen durch die Verordnung PCM/313/2023

Die Verordnung PCM/313/2023 vom 30. März modifiziert rückwirkend zum 1. Januar 2023 die Verordnung PCM/74/2023 vom 30. Januar (Beitragsverordnung 2023). Die Differenzen in den Beiträgen, die sich aus diesen Änderungen ergeben können, werden gemäß den Bestimmungen des Artikels 1. Absatz 1 der Verordnung PCM/74/2023 vom 30. Januar eingezahlt.

Neue Bemessungsgrenzen 2023

Die maximalen Bemessungsgrenzen für 2023 betragen 4.495,50 Euro pro Monat (149,85 Euro pro Tag) und die minimalen Bemessungsgrenzen belaufen sich auf 1.260,00 Euro pro Monat (42 Euro pro Tag). Diese Beträge werden gemäß dem Beschluss der Verordnung PCM/74/2023 vom 30. Januar bis zur Aktualisierung der Beitragsverordnung 2023 verwendet.

Bases und Beiträge zur Sozialversicherung

Gemäß Artikel 19 des Allgemeinen Gesetzes der Sozialversicherung werden die Bases und Beiträge jedes Jahr durch das entsprechende Haushaltsgesetz festgelegt. Die Bemessungsgrenzen für jede Gruppe in jedem der Regime entsprechen den festgelegten Höchstbeträgen des jeweiligen Haushaltsgesetzes und den Mindestbeträgen des jeweils gültigen Mindestlohns, zuzüglich einem Sechstel.

Beitragssätze im Allgemeinen Sozialversicherungssystem

Gemäß Artikel 145 des Allgemeinen Gesetzes der Sozialversicherung beträgt der Beitragssatz einheitlich für den gesamten Schutzumfang dieses allgemeinen Systems. Die Verteilung auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt durch das entsprechende Haushaltsgesetz.

Beiträge für Unfälle und Berufskrankheiten

Die Beitragsberechnung für Unfälle und Berufskrankheiten erfolgt nach den festgelegten Beiträgen für jede wirtschaftliche Tätigkeit, Beruf oder Situation in der gesetzlich festgelegten Prämientabelle. Die entsprechenden Prämien gelten in allen Belangen als Beiträge zur Sozialversicherung.

Änderungen im Beitragssatz

Gemäß Artikel 11 des Königlichen Dekrets 2064/1995 vom 22. Dezember erfolgt die Beitragsberechnung für Unfälle und Berufskrankheiten durch Anwendung der festgelegten Beitragssätze für jede wirtschaftliche Tätigkeit. Die Beiträge haben in allen Fällen den Status von Sozialversicherungsbeiträgen.

Neue Basis für die Arbeitslosenversicherung

Mit der Aktualisierung des Mindestlohns im Jahr 2023 sind die Beiträge zum allgemeinen Regime für gemeinsame Risiken ab dem 1. Januar 2023 für jede Gruppe von Berufskategorien durch die folgenden Mindest- und Höchstbeträge begrenzt:

Gruppe 1: Ingenieure und Führungskräfte

  • Mindestbasis: 1.759,50 Euro/Monat
  • Höchstbasis: 4.495,50 Euro/Monat

Gruppe 2: Techniker, Gutachter und qualifizierte Assistenten

  • Mindestbasis: 1.459,20 Euro/Monat
  • Höchstbasis: 4.495,50 Euro/Monat

...

Anpassungen durch die Verordnung PCM/313/2023

Nach der Änderung der Beitragsbeträge, die durch die Anpassung an den Mindestlohn 2023 erfolgte, unterliegen die Beiträge zum allgemeinen Regime für gemeinsame Risiken ab dem 1. Januar 2023 folgenden Begrenzungen:

...

Mechanismus für intergenerationale Gerechtigkeit (MEI)

Der MEI beträgt 0,6 Prozent auf der Grundlage der Beitragsbemessung für gemeinsame Risiken. Dieser Betrag wird auf den Beitragssatz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

...

Fazit

Die neuen Bases und Beiträge für die Sozialversicherung im Jahr 2023 bringen erhebliche Änderungen mit sich. Die Anpassungen an den Mindestlohn und die Einführung des MEI tragen dazu bei, die Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit im Sozialversicherungssystem sicherzustellen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich über die neuen Regelungen informieren und sicherstellen, dass ihre Beiträge korrekt berechnet werden, um mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Die neuen Bases und Typen der Sozialversicherung im Jahr 2023 (2024)
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